Paderborn (Deutschland), 02.02.2005 - Das Westfälische Volksblatt berichtete gestern über Susanne B. (39, arbeitslos) und Wolfgang D. (47, Bahnbeamter), die als Bedarfsgemeinschaft durch das Raster der Agentur für Arbeit fallen. Da er nach seiner Scheidung 600 Euro Unterhalt für seine Kinder zahlen muss und sie kein Geld von der Agentur für Arbeit bekommt, bleiben den beiden nur noch 250 Euro zum Leben. Eine Krankenversicherung kann sich die Frau davon nicht leisten.